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Wie können wir dir am besten helfen?

Wer zahlt den Makler bei Verkauf und Vermietung?

Die Frage, wer bei einem Immobiliengeschäft die Maklerprovision zahlt, gehört zu den häufigsten – und zugleich zu den am meisten missverstandenen. Vielleicht hast auch du schon von Begriffen wie „Bestellerprinzip“ oder „hälftiger Teilung“ gehört – aber so richtig klar war es dir nicht? Dann bist du nicht allein.

Tatsächlich hat sich in den letzten Jahren viel getan: Neue Gesetze, einheitlichere Regelungen und klare Vorgaben für Käufer, Verkäufer, Mieter und Vermieter. Was früher regional unterschiedlich gehandhabt wurde, ist heute größtenteils gesetzlich geregelt – zumindest bei Wohnimmobilien. Bei Gewerbeobjekten oder Spezialfällen sieht es hingegen wieder ganz anders aus.

Wenn du eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchtest, solltest du also genau wissen, wer wann was bezahlt – und was überhaupt in der Maklerprovision enthalten ist. Denn: Ein professioneller Makler kann dir viel Arbeit abnehmen und dafür sorgen, dass du den besten Preis erzielst. Gleichzeitig möchtest du natürlich wissen, welche Kosten auf dich zukommen – und ob es sich für dich lohnt.

Hier geben wir dir einen kompakten Überblick über die aktuelle Rechtslage rund um die Maklerkosten – verständlich, praxisnah und auf den Punkt. Damit du genau weißt, worauf du dich einlässt – und ob ein Makler für dein Vorhaben der richtige Partner ist.

Inhaltsverzeichnis

Kurz erklärt: Was ist eine Maklerprovision?

Die Maklerprovision (auch Courtage genannt) ist ein erfolgsabhängiges Honorar. Sie wird fällig, sobald durch die Tätigkeit des Maklers ein wirksamer Kauf- oder Mietvertrag zustande kommt. Die Höhe ist gesetzlich nicht pauschal festgelegt, sondern richtet sich meist nach dem regionalen Markt und dem Umfang der Dienstleistung – üblich sind 4 % bis 9 % vom Kaufpreis, bei Vermietung maximal zwei Nettokaltmieten + MwSt..

Verkauf: Wer zahlt Wer zahlt die Maklerprovision beim Immobilienverkauf?

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt bundesweit:

  • Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen zahlen Verkäufer:in und Käufer:in die Provision zu gleichen Teilen, wenn der Makler im Auftrag des Verkäufers handelt.

  • Der Käuferanteil darf maximal 50 % betragen – mehr ist nicht zulässig.

  • Eine vollständige Weitergabe der Provision an den Käufer ist also nicht erlaubt.

  • Ausnahme: Bei gewerblichen Käufern oder bei Mehrfamilienhäusern gelten individuelle Regelungen, meist zugunsten des Verkäufers.

Diese Regelung sorgt für mehr Fairness – und gibt privaten Käufern finanzielle Planungssicherheit.

Vermietung: Wer zahlt den Makler bei der Mietwohnung?

Hier gilt seit 2015 das Bestellerprinzip:
Wer den Makler beauftragt, zahlt auch die Provision.

  • In der Praxis ist das fast immer der Vermieter, da er die Neuvermietung aktiv steuert.

  • Die Provision darf maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich MwSt. betragen (also ca. 2,38 Kaltmieten).

Das Bestellerprinzip hat viele Mieter:innen entlastet und den Markt transparenter gemacht.

Gewerbeimmobilien: Was gilt hier?

Bei Gewerbeobjekten – egal ob Verkauf oder Vermietung – ist die Lage frei verhandelbar:

  • Kein gesetzlich vorgeschriebenes Modell wie beim Bestellerprinzip.

  • Auftraggeber und Makler regeln die Höhe und Verteilung individuell.

  • In der Praxis übernehmen oft die Vermieter oder die Käuferseite die vollständige Provision.

Gerade bei gewerblichen Mietverträgen ist es üblich, dass Vermieter:innen zahlen, um schnell langfristige Mieter zu finden.

Ist die Maklerprovision verhandelbar?

Grundsätzlich: Ja.
Je nach Objekt, Aufwand und Marktlage ist eine individuelle Vereinbarung möglich. Viele Makler bieten transparente Preismodelle – oder sogar rabattierte Pakete bei mehreren Objekten.

Muss die Provision im Kaufvertrag stehen?

Nein, aber eine schriftliche Vereinbarung wird empfohlen. Diese kann im notariellen Kaufvertrag festgehalten oder separat mit dem Makler geschlossen werden.

Vertrauen

Wir setzen auf echte Beziehungen statt schneller Abschlüsse. Verlässlichkeit, Ehrlichkeit und Handschlagqualität sind die Basis jeder Zusammenarbeit – intern wie extern.

Begeisterung

Unsere Leidenschaft für Immobilien ist spürbar. Sie treibt uns an, neue Wege zu gehen, kreative Lösungen zu finden und stets mit Herzblut bei der Sache zu sein.

Exzellenz

Wir geben uns nicht mit Durchschnitt zufrieden. Für unsere Kund:innen liefern wir makellose Prozesse, hochwertige Vermarktung und fundierte Beratung auf Top-Niveau.

Weitblick

Der Immobilienmarkt verändert sich – wir denken heute schon an morgen. Mit digitalem Know-how, Marktverständnis und nachhaltigem Denken schaffen wir echten Mehrwert für die Zukunft.

Unsere Unternehmenswerte

Vertrauen, Begeisterung, Exzellenz und Weitblick: Diese vier Werte prägen unser tägliches Handeln und den Umgang mit unseren Kunden, Partnern und Kollegen.

Fazit & Empfehlung

Warum du beim Verkauf oder der Vermietung mit Makler oft besser fährst …

Die Maklerprovision ist kein unnötiger Kostenfaktor – sie ist der faire Preis für Expertise, Marktkenntnis und professionellen Service. Ein erfahrener Makler hilft dir nicht nur dabei, deine Immobilie schneller und besser zu verkaufen oder zu vermieten, sondern auch:

  • den richtigen Preis zu finden,

  • rechtssichere Verträge zu gestalten,

  • den idealen Käufer oder Mieter gezielt anzusprechen,

  • Fehlentscheidungen zu vermeiden,

  • Zeit und Aufwand zu sparen.

Und: Du zahlst erst, wenn der Makler erfolgreich war.
Keine Vermittlung – keine Provision.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Maklerprovision?

Ein Honorar, das bei erfolgreichem Verkauf oder Vermietung anfällt – meist ein prozentualer Anteil des Kauf- oder Mietpreises.

Privatkunden teilen sich seit 2020 die Provision (50 % Käufer, 50 % Verkäufer). Bei Anlageobjekten sind individuelle Modelle möglich.

Der Auftraggeber – meist der Vermieter. Seit 2015 gilt: Wer bestellt, bezahlt.

Erst nach Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags, meist innerhalb von 7 bis 14 Tagen.

Als Vermieter ja – als privater Käufer oder Verkäufer in der Regel nicht. Ausnahmen gelten bei vermieteten Immobilien.