Stellen Sie sich vor: Ihre Eltern ziehen in eine kleinere Wohnung und überlassen Ihnen das Familienhaus. Klingt nach einem Glücksfall? Das kann es auch sein – aber nur, wenn Sie wissen, was auf Sie zukommt. Denn mit dem Eigentumswechsel beginnt nicht nur ein neuer Lebensabschnitt, sondern auch eine gesetzliche Verpflichtung: die energetische Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Gerade bei älteren Gebäuden mit schlechter Energiebilanz drohen hohe Kosten – und Unwissenheit kann teuer werden. Doch keine Sorge: Mit dem richtigen Wissen, cleverer Planung und passenden Förderungen holen Sie das Beste aus Ihrem Eigentum heraus. Lesen Sie weiter und nutzen Sie unsere Direktanfrage – wir zeigen Ihnen, wie Sie jetzt sinnvoll handeln und Förderung sichern.
Wenn Sie 2025 eine Bestandsimmobilie kaufen, erben oder geschenkt bekommen, gelten klare gesetzliche Vorgaben: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet Sie möglicherweise zur Sanierung. Alte Häuser mit schlechter Energieeffizienz (z. B. Klasse G oder H) müssen innerhalb von zwei Jahren energetisch modernisiert werden. Für viele Eigentümer ist das mit hohen Kosten verbunden – aber auch mit staatlichen Förderchancen.
Das GEG ist seit November 2020 in Kraft und wurde 2024 weiter verschärft. Es schreibt energetische Mindeststandards für Wohngebäude vor. Der Energieausweis gibt Aufschluss über den Zustand der Immobilie und zeigt, ob Sanierungsbedarf besteht. Eigentümer müssen u. a. folgende Vorgaben einhalten:
Dämmung der obersten Geschossdecke/Daches
Modernisierung alter Heizungsanlagen
Isolierung von Heizungsrohren in unbeheizten Räumen
Ziel ist die Klimaneutralität aller Gebäude bis 2050.
Wer eine Immobilie nach dem 01.02.2002 erwirbt, ist gesetzlich verpflichtet, energetische Nachrüstungen vorzunehmen – innerhalb von 2 Jahren. Die Sanierungspflicht greift auch bei Schenkung oder Erbschaft. Ausnahmen gelten für:
selbst bewohnte Ein-/Zweifamilienhäuser vor dem 01.02.2002
Denkmalschutzobjekte
Nachweis der Unwirtschaftlichkeit
Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Förderfähige Maßnahmen sind unter anderem:
Einbau klimafreundlicher Heizungen (z. B. Wärmepumpen, Solarthermie)
Dämmung von Fassade, Dach und Kellerdecken
Austausch von Fenstern und Haustüren
Nutzung smarter Thermostate und Heizsysteme
Für bestimmte Systeme (z. B. Biomasseheizung mit niedrigen Emissionen) gibt es Bonuszuschüsse. Wichtig: Nur zertifizierte Fachfirmen dürfen die Arbeiten umsetzen.
Förderungen gibt es von der KfW und dem BAFA. Eigentümer können bis zu 70 % Zuschuss für Sanierungsmaßnahmen erhalten. Auch eine steuerliche Abschreibung ist möglich, wenn das Haus selbst bewohnt wird.
Typische Unterstützung:
KfW-Programm 261 (Kredit & Tilgungszuschuss)
KfW-Zuschuss 458 (Heizungswechsel)
Steuerbonus bis zu 40.000 €
Energieberatung wird anteilig gefördert (z. B. iSFP)
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) durch einen Energieberater hilft, Maßnahmen zu priorisieren – und ist Voraussetzung für einige Förderungen.
Seit 2024 gilt: Neue Heizungen müssen möglichst 65 % erneuerbare Energien nutzen. Die Pflicht wird an die kommunale Wärmeplanung geknüpft – also an Vorgaben der Stadt oder Gemeinde. Ab 2026 (Großstädte) bzw. 2028 (alle Kommunen) greifen die Verpflichtungen in vollem Umfang.
Zudem plant die EU:
Energieklasse E für alle Wohnhäuser bis 2030
Klasse D bis 2033
Für Deutschland heißt das: Wer langfristig plant, sollte seine Immobilie frühzeitig modernisieren.
Die Sanierungspflicht ist keine ferne Zukunftsvision, sondern gelebte Realität für viele Eigentümer. Wer ein Haus übernimmt oder käuft, sollte sofort prüfen, welche Pflichten bestehen. Besonders bei Altbauten drohen sonst hohe Kosten oder Sanktionen.
Unser Tipp:
Fordern Sie frühzeitig den Energieausweis an.
Nutzen Sie eine geförderte Energieberatung.
Beantragen Sie Ihre Förderung rechtzeitig.
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